Der so genannte „Shutdown“ – ein allgemeiner Stillstand aller öffentlichen Ämter – in den USA versetzt die internationale Gemeinschaft in Erstaunen und Entsetzen. Wie kann es sein, dass die größte Industrienation der Welt vorerst auf unbestimmte Zeit öffentliche Ämter, Nationalparks und weiteres schließt, weil sich die Regierung nicht auf eine gemeinsame Haushaltspolitik einigen kann? Auch in Deutschland wird im Bundestag nicht selten über den Haushalt gestritten, zu einem Stillstand wie in den USA kommt es deswegen allerdings nicht.
Verfassungsklausel der USA Grund für den Shutdown
Die legendäre Verfassung der USA – auch bekannt unter dem Namen „Bill of Rights“ – sieht vor, dass der Staatskasse nur Geld entnommen werden darf, wenn dies ausdrücklich genehmigt worden ist. Kann sich der Kongress bis zum Stichtag am 1. Oktober nicht auf eine gemeinsame Haushaltspolitik einigen, greift dieses Gesetz und jedwede Bezahlung von Beamten ist verfassungswidrig. Das führt dazu, dass der amerikanische Verwaltungsapparat zum Stillstand kommt und ein Großteil der Beamten unbezahlten und unfreiwilligen Urlaub nehmen muss. Von diesem Gesetz ausgenommen sind nur so genannte „unerlässliche Aufgaben“, wie zum Beispiel Rettungsdienste oder der Grenzschutz, damit die Verwaltung des Landes nicht völlig zusammenbricht. Auch in Deutschland hat es eine solche Situation unter Bismarck schon einmal gegeben. Die Entscheidung, die damals gefällt wurde, hat bis heute Auswirkungen auf das deutsche Staatsrecht und macht einen solchen Shutdown wie in Amerika unmöglich. Also auch wenn die Gehälter der deutschen Beamten vom Staat kommt, bleiben Sie bei Staatskrisen oder Umbrüchen unabhängig und können weiter arbeiten. Die Krankenversicherung für Beamte bleibt ebenfalls unberührt.
Der Deutsche Staat bleibt unter allen Umständen handlungsfähig
Ausgangslage war damals im 19. Jahrhundert ein Streit darüber, ob und wie die Erweiterung der deutschen Armee finanziert werden soll. Der preußische Landtag hat das Geld für Bismarcks geplante Erweiterung verweigert und dem damaligen Reichskanzler somit die Grundlage für seine Innenpolitik genommen. Das macht dessen Entscheidungen aber noch lange nicht verfassungswidrig, denn nach damaligem wie heutigem Recht muss der Staat in jedem Fall seine Leistungen erbringen. Auch in späteren Extremsituationen, wie zum Beispiel nach dem Zweiten Weltkrieg oder nach der Auflösung der ehemaligen DDR blieben die Verwaltungsapparate intakt und die Beamten wurden bezahlt. In den Vereinigten Staaten ist ein Beamter nicht gleich ein Beamter wie im deutschen Sinne. Der Verwaltungsapparat wird unter der Führung eines neuen Präsidenten meist zu großen Teilen neu besetzt, verbeamtet sein heißt nicht automatisch, einen Job auf Lebenszeit zu besitzen. Deutsche Beamte hingegen sind zwar ebenfalls Staatsbedienstete, genießen jedoch arbeitsrechtlich eine völlig andere Stellung. Das macht Situationen wie in den USA, bei denen Beamte plötzlich aufgrund eines innenpolitischen Streits kein Geld mehr bekommen, undenkbar.