Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland Teil des Gesundheitssystems und des Sozialversicherungssystems. Die Kosten für Behandlungen, bei Mutterschaft oder nach Unfällen werden erstattet. Die verschiedene Tarifauswahl oder Zusatzversicherungen runden dieses System ab.

Entstehung der Krankenversicherung

Bereits 1883 wurde durch das Reichs-Gesetzblatt ein Gesetz betreffend die Krankenversicherung veröffentlicht. Damit sollte die Arbeiterschaft für den Staat gewonnen werden. Es bestand da bereits die Versicherungspflicht und galt in erster Linie für die Bevölkerung mit geringem Einkommen.

1911 wurde dann das Versicherungsgesetz für Angestellte verabschiedet. Dadurch entstanden die privaten Krankenversicherungen, die sich auch den Selbständigen und besser Verdienenden anbot. Diese damalige private Krankenversicherung war allerdings nur für die jüngeren Versicherungsnehmer attraktiv, da mit zunehmendem Alter auch die Beiträge anstiegen.

Mittlerweile ist die gesetzliche Grundlage für die Krankenversicherung das Sozialgesetzbuch, SGB V. Die Versicherungsleistungen erhält der Versicherte in Form von Sachleistungen und erhält außerdem eine Versichertenkarte, mit der er sich bei jedem beliebigem Arzt identifizieren kann und der Arzt seine Behandlung und die benötigten Medikamente direkt über die Krankenkasse abrechnet.

Die Krankenversicherung und ihre Sonderregelungen

Eine Versicherungspflicht gilt für Beschäftigte mit einer vorgeschriebenen Einkommensgrenze, für Bezieher von Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld II, für Studierenden, Rentner, Rentenantragsteller und für bestimmte Familienangehörige.

Sonderregelungen gelten beispielsweise für Künstler und Publizisten. Diese werden über die Künstlersozialversicherung versorgt. Weiterhin gibt es die Möglichkeit sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern. Allerdings ist dies nur für einen bestimmten Personenkreis vorgesehen und so können sich Selbständige, Mehrverdiener oder geschiedene Ehepartner, die in der Familienversicherung integriert waren, nicht freiwillig gesetzlich versichern lassen.

Bestand nie eine gesetzliche Krankenversicherung, können sich auch Beamte, Asylbewerber oder Sozialhilfeempfänger nicht freiwillig gesetzlich versichern. Allerdings besteht seit 2005 die Möglichkeit durch eine Versicherungskarte, die lediglich als Abrechnungskarte dient, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese werden dann nicht aus Versicherungsmitteln, sondern aus Steuermitteln gezahlt.

Zur Motivation zum gesunden Leben werden von den Krankenversicherungen Zuzahlungen erhoben. So beispielsweise die Praxisgebühr oder die Zuzahlung zu benötigten Medikamenten. Die Praxisgebühr darf allerdings nicht gezahlt werden, wenn es sich bei dem Arztbesuch um eine Vorsorgeuntersuchung, eine empfohlene Impfung oder einer Kontrolle beim Zahnarzt handelt. Die verschiedenen Zuzahlungen sind zudem auf einen bestimmten Prozentsatz eingegrenzt. So werden maximal zwei Prozent der Jahresbruttoeinnahmen und bei chronisch Kranken ein Prozent berechnet.

Verschiedene Arten und Unterteilungen der Krankenversicherung

Da wird die Krankenversicherung unterteilt in verschiedene Gruppen. So beispielsweise die Krankenversicherung für Studenten, die Krankenversicherung für Rentner, die Krankenversicherung bei Adoptionen oder für Behinderte. All diese Gruppen haben verschiedene Bedürfnisse, die es gilt, individuell zu befriedigen. Krankentransporte, ständige Medikationen und viele andere Leistungen, die nicht jeder in Anspruch nehmen muss.

Es gibt allerdings auch Menschen, die gar nicht krankenversichert sind, weil sie es sich beispielsweise nicht leisten, können in eine private Krankenversicherung zu gehen, keinen Anspruch auf eine gesetzliche Versicherung haben und sich auch nicht freiwillig gesetzlich krankenversichern können. Und dann gibt es noch die Gruppe der freiwillig Nichtversicherten. Diese Menschen tragen ihr Krankheitsrisiko selbst, da sie beispielsweise sehr gut verdienen. Sie zahlen bei Krankheitsfall direkt beim Arzt, Krankenhaus oder in der Apotheke die Kosten. Dadurch können die Verwaltungskosten, die bei einer Krankenkasse entstehen, zwar eingespart werden, aber bei einer schwerwiegenden Krankheit kann diese Art der Nichtversicherung sehr teuer werden.