GmbH & Co. KG

Für Unternehmen gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Rechtsformen in denen firmiert werden kann. Neben der Einzelfirma, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts(GbR.), der Kommanditgesellschaft, gibt es auch die Rechtsform der GmbH sowie der GmbH & Co. KG. Bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung(GmbH). Die Bezeichnung KG bei GmbH & Co. KG steht hierbei für eine Kommanditgesellschaft die im Handelsregister eingetragen ist. Die GmbH & Co. KG hat keine festgelegte Mindest- oder Höchstzahl an Gesellschaftern. Gegründet wird diese Rechtsform durch einen Gesellschaftsvertrag gemäß dem Handelsgesetzbuch.

Vor- und Nachteile einer GmbH & Co. KG sowie die Haftung
Die Verbindung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Kommanditgesellschaft, hat für ein Unternehmen steuerliche wie auch haftungsrechtliche Vorteile. Als Beispiel ist hier die Kommanditgesellschaft zu nennen, bei einer reinen Kommanditgesellschaft haftet die Geschäftsführung vollständig, auch mit dem Privatvermögen. Neben der Geschäftsführung, besteht eine Kommanditgesellschaft auch aus sogenannten Kommanditisten. Bei Kommanditisten handelt es sich um eine Art, stille Teilhaber ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung. Kommanditisten haben lediglich ein eingeschränktes Kontrollrecht auf die Gesellschaft. Für die Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft, gibt es einen Haftungsausschluss bzw. Begrenzung der Haftung, wie bei einer GmbH nicht. Daher spricht man auch von gegenseitigen Vorteilen der jeweiligen Rechtsform bei einer Verbindung. Im Gegensatz zur GmbH, beträgt bei der Rechtsform GmbH & Co. KG die Haftungsgrenze nicht nur 25.000 Euro, sondern auch die Einlagen der Kommanditisten der Kommanditgesellschaft. Wie hoch die Einlagen der Kommanditisten sind, ist gesetzlich nicht festgelegt. Wobei Einlagen nicht unbedingt nur in Form von Geld sondern auch mit Sacheinlagen, zum Beispiel einer Immobilie möglich ist.

Interessant macht die Kommanditgesellschaft als Ergänzung für eine GmbH, die Möglichkeit der bereits erwähnten stillen Teilhaber, da dieses bei einer GmbH so direkt nicht möglich ist. Durch dessen Einlagen kann die Gesellschaft, neues Kapital für das Unternehmen gewinnen. Eine unbedarfte Beteiligung von Personen oder Unternehmen an der Gesellschaft, kann diese aber auch gefährden. Auch wenn kein direkter Einfluss auf die Geschäftsführung besteht, besteht ein eingeschränktes Kontrollrecht der Kommanditisten. Je nachdem welche Interessen die einzelnen Kommanditisten mit dem Unternehmen verfolgen, kann dieses bei Unstimmigkeiten die Gesellschaft gefährden und im schlimmsten Fall zur Zerschlagung der Gesellschaft führen.

Pflichten einer GmbH & Co. KG gemäß dem Handelsgesetzbuch
Wie bei einer normalen GmbH auch, unterliegt die GmbH & Co. KG dem Handelsgesetzbuch. Gemäß dem Handelsgesetz muss jährlich ein Jahresabschluss sowie eine Bilanz erstellt werden. Die Gewinne und Verluste die die GmbH & Co. KG erwirtschaftet, werden anteilsmäßig zwischen den Kommanditisten verteilt. Die Höhe der Anteile, orientiert sich an der Höhe der Einlage in die Kommanditgesellschaft.