Krankenkassen

Als Träger der Krankenversicherung werden die Krankenkassen bezeichnet. Sie gehören damit zu dem Gesundheitssystem und dem Sozialversicherungssystem. In Deutschland unterscheidet man in erster Linie zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen. Die grobe Unterscheidung der Mitglieder bei den beiden Kassen ist zum Einen das Bruttoeinkommen und zum Anderen das Lebensalter.

Die verschiedenen Arten der Krankenkassen

Die vorhandenen Krankenkassen unterscheiden sich nach den Allgemeinen Ortskrankenkassen, diese sind für festgelegte Regionen zuständig. Die Betriebskrankenkassen können ab 1000 Beschäftigten vom Arbeitsgeber gegründet werden und nehmen aber auch Betriebsfremde auf. Die Innungskrankenkassen sind gleichzusetzen mit den Betriebskrankenkassen, nur das die Gründer hierbei Handwerksinnungen sind. Für Landwirte bestehen die Landwirtschaftlichen Krankenkassen und für Arbeitnehmer, die im Bergbau tätig sind die Knappschaft. Die Ersatzkassen sind aus Selbsthilfevereinigungen entstanden.

Die Allgemeine Ortskrankenkasse war ursprünglich verpflichtet, jeden Versicherer aufzunehmen. Durch die Änderungen der Gesundheitsreform hat sich diese Pflicht nach und nach gelockert und so besteht die Möglichkeit, für fast jeden Versicherten, zu wechseln.

Verwaltung und Kosten der Krankenkassen

Der Haushalt wird von den einzelnen Krankenkassen selbst geführt. Es müssen allerdings gesetzliche Vorgaben, die sogenannten Pflichtleistungen, erfüllt werden. Durch die Festsetzung von Zusatzbeiträgen oder Prämien können die Krankenkassen ihre Betriebsmittel regulieren. Die gesetzlichen Kassen arbeiten nach dem bezeichneten Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Beiträge so eingezogen werden, wie sie für die Ausgaben benötigt werden. Sogenannte Altersrückstellungen dürfen nicht gebildet werden. Ebenfalls dürfen keine Rücklagen für eventuell entstehende Mehrkosten angelegt werden.

Bei der Lohnabrechnung findet man die aufgelisteten Sozialversicherungen. Diese sind die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. All diese Beiträge gehen gebündelt an die Krankenkassen und diese leiten die Gelder an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiter.

Auch Fusionen finden bei den Krankenkassen statt. Beispiele dafür sind die Techniker Krankenkasse mit der IKK-Direkt, die Barmer Ersatzkasse mit der GEK. Dadurch hat sich beispielsweise die jetzige Barmer GEK zu einer der stärksten und mitgliederreichsten gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt.

Bis 2010 waren Kassen unter der Bundesaufsicht insolvenzfähig. Ab diesem Jahr sind dies auch die Kassen, die unter Landesaufsicht arbeiten. Alle Kassen müssen gleichermaßen nach einheitlichen und vorgegebenen Vorschriften die Buchführung pflegen.

Vergleich der deutschen Krankenkassen mit den schweizerischen Krankenkassen

Die Krankenkassen in der Schweiz sind juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts. Sie verfolgen keinen Erwerbszweck, dienen hauptsächlich auf der sozialen Ebene und sind vom Department des Innern anerkannt. Die gesetzliche Grundlage der Krankenkassen in der Schweiz ist das Bundesgesetzt über die Krankenversicherung.

Die Kassen organisieren sich auf der Ebene eines Vereins, einer Stiftung, einer Genossenschaft oder einer Aktiengesellschaft, die keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. In der Hauptsache betreiben sie Pflichtversicherungen, können jedoch frei entscheiden, ob Zusatzversicherungen ratsam wären. Vergleichbar ist diese Art der Gesundheitsreform mit der Vermischung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit der privaten Krankenversicherung. Auch das Abschließen einer weitergehenden Versicherung, wie beispielsweise das Sterbegeld oder die Invaliditätsentschädigung ist möglich. Und wenn eine bestimmte Anzahl an Versicherten vorhanden ist, können auch Rückversicherungen abgeschlossen werden. Die Gleichberechtigung der Versicherten muss gewährleistet sein.

In der Schweiz stehen 76 Krankenversicherer zur Verfügung, welche teilweise allerdings nur für eine bestimmte Region zuständig sind.