Rechtsphilosophie

Die Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie und gleichzeitig eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft. Hierbei beschäftigt sich sie Rechtsphilosophie mit den grundlegenden Fragen im Bereich Recht. Solche Fragen sind zum Beispiel: Was ist Recht? In welchem Verhältnis stehen „Gerechtigkeit“ und „Recht“ zueinander? Oder wie entstehen Rechtsnormen? Es gibt natürlich noch wesentlich mehr Fragen, mit denen sich die Rechtsphilosophie beschäftigt. Besonders die Verbindung von Recht und Moral, der allgemeinen Struktur von Rechtnormen und Rechtsverbindlichkeiten werden häufig besprochen. Neben der Rechtsphilosophie findet man auch die Rechtstheorie, die sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts herausgebildet hat, zuerst unter der Bezeichnung „allgemeine Rechtslehre“. Das genaue Verhältnis von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zueinander ist im Einzelnen umstritten.

Was ist die Rechtsphilosophie?

Die Rechtsphilosophie wendet unterschiedliche Erkenntnisse und Methoden an, der allgemeinen Philosophie. Ganz besonders hervortun sich hier die Wissenschaftstheorie, der Logik aber auch der Sprachwissenschaft und Semiotik auf das Recht und auf die Rechtswissenschaft. Somit kommen viele verschiedene Komponenten zusammen, wenn es um die Rechtsphilosophie geht. Ein ganz besonderes Beispiel aus der neuen Zeit ist die Anwendung der Diskurstheorie auf die juristische Argumentation durch Jürgen Habermas und Robert Alexy. Auch hier spricht man häufig von der Rechtstheorie, da diese beiden Wege nur schwer abzugrenzen sind. In der Rechtsphilosophie geht es gar nicht um die Rechtsanwendung selbst, also in der juristischen Hinsicht oder sogar über die Untersuchung der sozialen Praxis des Rechts. Die wichtigsten Themen der Rechtsphilosophie sind hier klar die Begriffe des Rechts. Die Bedeutung des Rechts für die Gesellschaft, die inhaltliche Kritik des Rechts, ob und unter welchen Voraussetzungen Rechtsnormen verbindlich sind und welche Folgen sich an die Verbindlichkeit oder an die Unverbindlichkeit rechtlicher Normen knüpfen. Somit handelt es sich um ein großes Feld, mit dem sich die Philosophie des Rechts beschäftigt.

Weiter Teilgebiete

Doch die Rechtsphilosophie hat noch weitere Teilgebiete. Somit gehört die Staatstheorie genauso zur Rechtsphilosophie. Hierbei greift die Rechtsphilosophie wesentlich weiter als die Staatstheorie, insbesondere als Rechtstheorie. Denn hierbei wird das Recht allgemein untersucht und nicht nur im Bezug auf den Staat. Jedoch liegt die Rechtsphilosophie auch bestimmten Grundlagen zum Staat zugrunden. Somit ist es wichtig mit einzubeziehen in welcher Staatform man lebt, wie die Regierung ist oder die Gesetzgebung. Nur somit kann man die Rechtsphilosophie perfekt anwenden. Denn das Recht hat eine ganz andere Funktion in einem totalitären Staat als in einen demokratischen Staat. Somit kommt es auch formell und materiell auf ganz andere Weise zustande.

Immanuel Kants Werk

Wie überall gibt es auch in der Philosophie des Rechts einen berühmten Namen. Dieser ist Immanuel Kant. Dieser legt seine Art der Rechtsphilosophie in seinem Spätwerk „Metaphysik der Sitte“ aus dem Jahre 1797 zugrunde. Hierbei unterscheidet sich Kant ganz klar von den naturrechtlichen Ansätzen anderer Schriftsteller. Denn in seinen Werk wird die Sozialanthropologie als keine Folgerungen für Inhalt und Geltung des Rechts herleitet. Bei diesem Werk liegt ein kategorialer Unterschied zwischen „Sein und Sollen“. Das bedeutet, dass ein Unterschied zwischen den Sein des Menschen und den moralischen Geboten gibt. Hier liegt auch der Unterschied zum Naturrecht. Kant erkennt das Recht hier viel mehr als der Vernunft heraus. Somit trennt er die Metaphysik und das Naturrecht ganz stark voneinander.