Ausbilder

Der Ausbilder und die AEVO

Der Ausbilder oder die Ausbilderin stellt in einem Betrieb oder Unternehmen die Person dar, die sich um die Auszubildenden in jeder Hinsicht kümmert, sie begleitet und anleitet. Ausbilder müssen daher nicht nur ihr Fachwissen adäquat weitergeben, sondern die Auszubildenden auch unterstützen und bei allen Fragen zur Seite stehen. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) regelt die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, die an einen Ausbilder gestellt werden.

Voraussetzungen an Ausbilder
Der Ausbilder muss sich mit den Ausbildungsinhalten bestens vertraut machen und ein Drei-Jahres-Konzept erarbeiten, das den Auszubildenden begleiten wird. Daher muss der Ausbilder in hohem Maße die arbeitstechnischen Kenntnisse besitzen und außerdem auch diese Kenntnisse mit den pädagogischen Anleitungsweisen kombinieren können. Ausbilder müssen nachweisen, dass sie die Fähigkeiten aufweisen, die Lernziele berufs- und arbeitspädagogisch zu vermitteln.

Die Eignungsprüfung für Ausbilder
Da schon schlimme Zustände in Ausbildungsbetrieben herrschten und die Auszubildenden eher als billige Arbeitskräfte angesehen wurden, denen nicht alle Lerninhalte vermittelt wurden, musste Maßnahmen ergriffen werden. Neben der AEVO, in der die Grundvoraussetzungen und Bedingungen an Ausbilder rechtlich geregelt werden, gibt es auch eine Ausbilderprüfung, die jeder Bewerber, der den Satus „Ausbilder“ bekommen möchte, bestehen muss. In dieser berufs- und arbeitspädagogischen Eignungsprüfung werden die wesentlichen Dinge, die ein Ausbilder wissen und während der Tätigkeit als Ausbilder anwenden muss, abgefragt. Der Abschluss ist ein Ausbilderschein, der AdA-Schein genannt wird. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Test und einer mündlichen Prüfung. Die Fragen im schriftlichen Teil sind fallbezogene Fragen, die der Ausbilder-Bewerber beantworten muss. Die mündliche Prüfung ist eher eine praktische Präsentation, in der gezeigt werden soll, wie man praktisch mit den Auszubildenden umgeht. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. von den Handwerkskammern (HwKen) angeboten, zu denen die jeweiligen Unternehmen gehören. Hat der Ausbilder-Bewerber die Prüfung bestanden, kann er die für seinen Betrieb erlaubte Anzahl an Ausbildungsplätzen vergeben und sich auf pädagogische und berufstechnische Weise um seine Schützlinge kümmern.