Einzelunternehmung

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen, zum Beispiel Kapital- oder Personengesellschaften. Das Einzelunternehmen ist eine Wirtschaftseinheit, welche auch als Wirtschaftssubjekt bezeichnet wird. Das heißt, es ist zwischen privaten Haushalten und Betrieben abzugrenzen und ebenso zwischen Konsum und Produktion zu unterschieden.

Die Gründung der Einzelunternehmung kann ohne bestimmte finanzielle Grundlagen einer Person vorgenommen werden. Der Betreiber des Unternehmens wird auch als Inhaber bezeichnet, das heißt, er ist am Schuld- und Sachenrecht beteiligt und kann bestimmte Forderungen und Rechte geltend machen. Das Einzelunternehmen erfolgt durch eine selbständige Beteiligung einer natürlichen Person, wie etwa Gewerbetreibende, Landwirte oder Freiberufler. Im Handelsgesetzbuch sind die wichtigsten Handelsrechte in Deutschland festgelegt. Es soll die Rechtsgeschäfte erleichtern, in dem wichtige Regeln angenommen und befolgt werden.

Der Inhaber des Einzelunternehmens ist im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ein vollhaftender Einzelkaufmann. Ein Kaufmann ist eine Person, die ein beliebiges Handelsgewerbe betreibt und gesetzlichen Pflichten, wie Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, nachkommt. Hier wird eine Bilanz in Tabellenform mit Aufstellung aller Einkünfte, Vermögen und Schulden angefertigt. Steuern muss der Einzelunternehmer an das Finanzamt abführen.

Dem Betreiber eines Einzelunternehmens ist keine Mindestkapitaleinlage vorgeschrieben, jedoch kann er zur Sicherheit einen stillen Gesellschafter in Erwägung ziehen. Stille Gesellschafter sind eine reine Personengesellschaft und schließen sich zur Erreichung eines Zwecks durch zwei natürlichen oder einer juristischen Person zusammen.

Der Einzelunternehmer als Kaufmann muss neben dem Firmentitel, das heißt den Namen des Betriebes, zusätzlich die Bezeichnung „eingetragener Kauffmann – e. K.“ enthalten. Die Geschäftsbezeichnung ist frei wählbar und erfolgt meist durch den vollständigen Namen des Inhabers mit dem jeweiligen Gewerk. Im Einzelunternehmen haften die Inhaber auf eigene Rechnungen und eigenem Risiko. Es besteht jedoch die Möglichkeit Prokura erteilen und somit eine Person zur Führung des Geschäftes bevollmächtigen. Der Inhaber des Einzelunternehmens haftet mit seinem gesamten Vermögen und sämtlichen Schulden, die eventuell anfallen können. Dennoch besteht eine volle und eigene Entscheidungsfreiheit über das Vermögen und der Geschäftspolitik. Die Gründung kann unkompliziert, kostengünstig und formlos erfolgen und dem Geschäftsführer selbst steht der alleinige Gewinn zu. Ein Nachteil der Einzelunternehmung aber kann sein, dass das Risiko allein beim Inhaber liegt und er selbst mit dem gesamten Privatvermögen haften muss. Ebenso gestaltet sich die Kapitalbeschaffung als eher schwieriger als bei anderen Rechtsformen. Ein geringes Kapital – das kann zu einer schlechten Verhandlung mit Banken oder Gläubigern führen.

Zusammenfassend betrachtet, bietet das Einzelunternehmen entscheidende Vorteile, etwa ein breitgefächerter Entscheidungsspielraum oder völlig selbstständige Kontrolle des Betriebes. Jedoch birgt es auch risikoreiche Gefahren mit sich, da der Inhaber mit seinem Privatvermögen allein haftet.