Zivilrecht

In Deutschland wird es immer häufiger sich mit den verschiedenen Gerichten auseinander zusetzen. Hierzu gehört auch das Zivilgericht, welches sich um Probleme aus dem Volk kümmert. Das Zivilrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts und wird meist als Synonym für dieses verwendet. Spricht man also vom Zivilrecht, spricht man vom Privatrecht. Das Zivilrecht kümmert sich um Streitigkeiten von rechtlichen, aber auf keinen Fall wirtschaftlichen, Rechtssubjekten wie zum Beispiel Personen, Eltern, Lehrer, Familienangehörige oder Kinder und regelt diese. Das Zivilrecht steht in der Rechtwissenschaft direkt neben dem öffentlichen Recht und arbeitet nicht selten mit diesen zusammen. Jedoch unterscheidet sich das Zivilrecht gravierend vom öffentlichen Recht, denn im Gegensatz zum öffentlichen Recht, hat man beim Zivilrecht einen freien Willen. Das bedeutet, jeder kann mit jedem in eine Rechtsbeziehung treten, falls man dies wünscht. Natürlich kann man auch darauf verzichten. Jedoch kann auch dieser freie Wille, teilweiße durch tatsächliche Gegebenheiten eingeschränkt werden. Hierzu zählt auch die finanzielle Lage des Einzelnen.

Die Einteilung des Rechtssystems

Das Privatrecht hat eine eigene Einteilung und kümmert sich somit um mehre Bereiche gleichzeitig. Auf der einen Seite hat man das allgemeine Privatrecht, wozu auch das Zivilrecht zählt, auf der anderen Seite hat man das sonstige Privatrecht oder auch Sonderprivatrecht genannt. Im Zivilrecht geht es um die grundlegenden Regeln über die Person, die Sache an sich und die Schuldverhältnisse. Diese werden dann vom Zivilgericht festgelegt. Dagegen kümmert sich das Sonderprivatrecht, welches auch manchmal mit dem Wirtschaftsprivatrecht zusammenfällt, ganz besonders um Handelsrechte, Arbeitsrechte, Mietrechte und weitere solche Probleme in diese Richtung. Hierbei geht dies alles sehr detailliert vor und wird somit ausführlich geregelt.

Um was kümmert sich das Zivilrecht?

Das deutsche Rechtssystem wird weiterhin unterteilt in das Zivilrecht auf der einen Seite und auf der anderen findet man das Strafrecht. Was das Strafrecht bringt, ist wohl jedem klar. Doch häufig weiß man nicht genau, für was man das Zivilrecht alles nutzen kann. Im Grunde kann das Zivilrecht jeder nutzen, denn unter das Zivilrecht fallen Bereiche wie das Personenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht und das Schuldrecht, jedoch auch noch sehr viel mehr. Somit kümmert sich das Zivilrecht auch um Scheidungen, das Jugendrecht und das Eherecht allgemein. Möchte man sich also scheiden lassen, wird dies vor dem Zivilgericht verhandelt. Ebenfalls werden Sorgerechtsstreitigkeiten oder Unterhalt für die Kinder vor diesem Gericht geklärt. Das Erbrecht ist natürlich leicht erklärt, hierbei geht es darum, wer das Erbe bekommt, wann es ausgezahlt wird oder wie man es ausschlagen kann. Im Schuldrecht dreht sich alles um die Schuldverhältnisse zwischen zwei Parteien. Auch beim Sachenrecht geht es um ähnliche Themen, allerdings sind hier Dinge des Vermögens betroffen. Das muss nicht nur Geldmittel bedeuten, sondern kann auch Immobilien oder Grundstücke bedeuten. Wie überall gibt es auch im Zivilrecht einige Sonderfälle, doch diese werden in eigenen Absätzen geregelt. Zu diesen Sonderfällen zählen zum Beispiel das Handelsrecht, aber auch Fragen des Mietrechts und des Arbeitsrechts. Auch in diesen Bereichen wird das Zivilrecht häufig bemüht, um Klarheit in Fällen von Kündigungen und Verträgen,