BaföG

Um ein Studium finanzieren zu können gibt es zur Unterstützung das BaföG. Studieren ist dank BaföG nicht nur Kindern aus gut betuchtem Elternhaus möglich, sondern jeder Abiturient erhält die Chance auf ein Studium. Die Finanzierung spielt hierbei eine große Rolle und da greift BaföG.

Wer kann BaföG für den Studienzeitraum beantragen?
BaföG dient der Unterstützung von Studenten, die ein Studium ohne diese staatliche Zuwendung nicht realisieren können. Beantragen kann jeder BaföG, bewilligt bekommen es aber nur Menschen die nachweislich ihr Studium nicht anders finanzieren können. BaföG wird also nicht bewilligt für Fernstudien oder bei angehenden Studenten, deren unterhaltspflichtige Eltern über ein Einkommen verfügen, welches eine Zuteilung von BaföG nicht zulässt. Der Antrag steht jedem angehenden Studenten frei, die Bewilligung wird anhand der finanziellen Situation des Studienanwärters und seiner Erziehungsberechtigten entschieden.

Darf man BaföG behalten?
Entgegen weitläufiger Meinungen ist BaföG keine Förderung für Studenten, sondern eine Art Mikrodarlehen. Hierin begründet sich das BaföG rückzahlungspflichtig ist. Der Student kann aber in Ruhe sein Studium beenden und anschließend eine Arbeit finden, ehe die Rückzahlung des BaföG in Raten beginnt. Über den gesamten Bewilligungszeitraum des BaföG Bezuges ist keine Rückzahlung notwendig. Diese beginnt erst nach abgeschlossenem Studium.

Bewilligungszeitraum
Das BaföG wird für die Dauer eines Studiums gezahlt und dient der monatlichen Unterstützung des Studenten. Je nach Bedarf und Ausgabenhöhe kann der Student natürlich Geld dazu verdienen, indem er Minijobs annimmt die sich mit seinem Studium vereinbaren lassen. BaföG wird nicht wie früher für einen endlos langen Zeitraum bewilligt sondern für einen festgesetzten Zeitrahmen, den das Studium bei Beantragung von BaföG, in Anspruch nimmt. Dauerstudenten mit jährlich wechselnder Studienrichtung werden also nicht über ihre gesamte Studienzeit BaföG beziehen können, da die Voraussetzung nicht gegeben ist.

Einen Antrag stellen lohnt sich auch auf dem zweiten Bildungsweg. BaföG wird bewilligt wenn ein Bedarf des Antragstellers offen liegt.