Master

Seit vielen Jahren haben sich die herkömmlichen Studienmodelle wie das Diplomstudium in ihrer Form stark verändert. Es werden zunehmend berufsbegleitende Studiengänge angeboten, die das Studium mit der Arbeit parallel möglich machen. Dieses Bedürfnis entstand aufgrund befürchteter Bildungsarmut unserer Bevölkerung, die in erster Linie eine feste Arbeit und damit ein gesichertes Einkommen bevorzugte.

Außerdem ist es im Gegensatz zu den alten Studiengängen öfter möglich, ein solches auch ohne Abitur zu absolvieren. Es bieten sich hierfür die Formen der Abendschule, des Blockunterrichts oder auch des Fernstudiums an, und zwar in zahlreichen unterschiedlichen Studiengängen. Die Studienzeiten sind hierbei stark verkürzt, so dass ein Masterstudium in zwei bis vier Semestern, das heißt, bei schnellem Durchkommen in 2 Jahren Vollzeitunterricht, erreicht werden kann. Einem Master-Studiengang geht jedoch immer zwingend der Bachelor-Abschluss voraus und dient diesem entweder als wissenschaftliche Vertiefung oder auch einer Erschließung neuer Wissensgebiete. Der Bachelor-Honours-Abschluss kann in vierjähriger Studienzeit an einer Universität erreicht werden. Ebenso kann als Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studium ein Diplom- oder auch Magisterabschluss gelten, auch ein vorher einjähriges absolviertes Masterstudium.

Im Rahmen des 1999 von 29 europäischen Bildungsministern beschlossenen Bologna-Prozesses wurde das Masterstudium zu einem international mehr anerkannten Studiengang. In vielen europäischen Ländern besteht die Möglichkeit, sogenannte ECFS-Punkte zu sammeln, das bedeutet, sowohl durch bestimmte Anwesenheitszeiten und vorgesehene Prüfungen, in dem jeweiligen Fachbereich zu erarbeiten. Dieses war vorher nicht möglich, da eine Entscheidung Zugunsten oder zu Ungunsten eines ausländischen Studiums getroffen werden musste.

Der Master-Studiengang soll zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen, schließt hierbei außerdem noch einen erhöhten internationalen Kompetenzfaktor ein. Er wird mit der Masterarbeit abgeschlossen und die Bezeichnung „Master“ im konsekutiven Mastergrad mit einem von sieben gesetzlich anerkannten Abschlussbezeichnungen, beispielsweise Master of Laws oder Master of Education, ist dem eines herkömmlichen Diplom- oder Magisterabschlusses gleichgestellt, und eröffnen den Zugang zur Promotion, des akademischen Grades „Doktor“ als Befähigungsnachweis wissenschaftlicher Arbeit.