Rechtssoziologie

Es gibt viele schwierige Wörter im Bereich Rechtswissen, wie zum Beispiel Rechtssoziologie. Doch im Grunde kann man sie einfach erklären. Die Rechtssoziologie untersucht die Wechselwirkung von Rechtsordnung und sozialer Wirklichkeit, hierbei arbeitet sie als soziologische Disziplin. Im Gegensatz zu der Rechtswissenschaft versteht sich die Rechtssoziologie als empirische Wissenschaft und setzt somit auch empirische Sozialforschung ein, damit sie ihre theoretischen Thesen überprüfen können. Es kommt immer darauf an, was die Rechtssoziologie grade untersucht, bei bestimmten Untersuchungsgegenständen nimmt die Rechtsordnung noch weitere soziale und rechtliche Normen zur Kenntnis. Das größte Problem bei der Rechtssoziologie ist der Unterschied zwischen sozialen und rechtlichen Normen und die faktische Zweistämmigkeit der Entstehung der Rechtordnung. Denn diese ist nur teilweiße auf soziale Normen zurückzuführen. Im Gegensatz zur dogmatisch ausgerichteten Rechtswissenschaft versteht die Rechtssoziologie Recht als ein Phänomen der gesellschaftlichen Wirklichkeit, das durch soziale Verhaltensmuster und Zusammenhänge konstruiert wird, bestehende Macht- und Herrschaftsverhältnisse stabilisiert oder verändert.

Die Anfänge der Rechtssoziologie

Schon im Jahre 1970 fand die Sozialwissenschaft leicht Einzug in das Jura Studium. Grade deswegen weil hier die politische Steuerung der Gesellschaft durch das Recht thematisiert wurde. Des Weiteren probierten einige Universitäten aus, die Rechtssoziologie als eigenständiges Studium zu fassen. Jedoch konnte sich dies nicht gegen den klassisch ausgebildeten Juristen durchsetzen und wurde somit wieder abgesetzt. Somit war die institutionelle Anbindung der Rechtssoziologie als „vermeintliche“ Grenzwissenschaft immer noch nicht gewährleistet. Somit ist die Rechtssoziologie nicht wie man denkt in der sozialwissenschaftlichen Fachbereichen zu finden, sondern in den rechtswissenschaftlichen Fachbereichen. Bis heute hat sich die Rechtssoziologie immer weiterentwickelt und setzt immer wieder neue Standards.

Zwei unterschiedliche Paradigmen

Die ganz klassische Rechtssoziologie bewegt zwischen zwei Paradigmen hin und her. Zum einen der „soziologische Jurisprudenz“ und zum anderen der disziplinär soziologischen Analyse der „Soziologie des Rechts“. Noch heute ist in der soziologischen Jurisprudenz der Name Eugen Ehrlich sehr bekannt. Sie ist der Versuch, über die Kenntnis der Zusammenhänge von Recht und Gesellschaft zu einem besseren Recht zu gelangen. Die Soziologie des Rechts hingegen ist mehr auf die allgemeinen Soziologie, die „Recht“ als gesellschaftliches Phänomen beschreiben und verstehen will zu verstehen. Heute ist das natürlich alles wieder anders, man richtig sich natürlich noch den klassischen Bild, aber in der heutigen Forschung wird vor allem die Wechselwirkung zwischen Recht und Gesellschaft über klassische soziologische Ansätze hinaus diskutiert und erforscht. Hierbei orientiert sich die heutige Forschung stark an der angloamerikanischen Law and Society-Forschung beziehungsweiße der socio-legal studies. Hierbei arbeitet die Rechtssoziologie disziplinär und nicht gebunden als Projekt, welches das gesamte Spektrum gesellschaftlicher Rechtforschungen umfasst. Hierbei liegen den Forschungen die Erkenntnisse zugrunde, dass disziplinäre Forschungsansätze, die Recht als ein soziales Phänomen begreifen oder auch den Zusammenhang zwischen Recht und Gesellschaft untersuchen notwendig sind. Hierbei helfen sich diese beiden Bereiche auch noch weiter und nicht selten kommt es zu einer Änderung oder Erweiterung des „eigenen“ fachlichen Blickfeldes. Bei der Forschung zur Rechtswirklichkeit in diesem Sinne, der socio-legal studies, gehören auch die klassischen soziologischen und empirischen Zugänge unter anderem die Rechtsanthropologie, Ethnologie, Kulturwissenschaften, gender studies, Ökonomie, Politikwissenschaft, Sozialgeschichte und –psychologie und die Verwaltungswissenschaften. Grade zwischen der Rechtssoziologie und der Rechtstheorie besteht eine sehr enge Bindung.