Auszubildende

Rechte und Pflichten der Auszubildenden

Die und der Auszubildende werden in einem Beruf ausgebildet. Sie machen in einem Unternehmen eine Lehre und werden auch Lehrling genannt. Die Rechte und Pflichten der Auszubildenden sind gesetzliche verankert. Nicht alles gilt für jeden Auszubildenden.

Pflichten der Auszubildenden
Die Auszubildenden haben eine Lernpflicht, das heißt, sie müssen sich bemühen in körperlicher und geistiger Hinsicht das Beste zu leisten, um den Beruf während der Ausbildung zu erlernen. Auszubildende haben auch eine Sorgfaltspflicht, das heißt, sie müssen ihre Aufgaben und Arbeiten sorgfältig ausführen, im Sinne des Wohls der Firma und im Sinne der Förderung ihrer eigenen Kompetenzen. Die Auszubildenden haben auch eine sogenannte Freistellungspflicht, das heißt, die Auszubildenden müssen die schulischen Angebote wahrnehmen, für die sie von ihrer Arbeit freigestellt werden. Auszubildende müssen außerdem die Anweisungen der Ausbilder und Lehrer befolgen, um einen optimalen Ablauf ihrer Ausbildung zu gewährleisten. Des Weiteren müssen sie die Betriebsordnung einhalten und das Werkzeug und sonstige arbeitstechnische Gegenstände sorgsam und fachgerecht behandeln. In einem Krankheitsfall müssen Auszubildende dies mit einem ärztlichen Attest bestätigen und müssen außerdem eine eventuelle Schweigepflicht des Betriebs einhalten.

Die Rechte der Auszubildenden
Der Auszubildende hat ein Recht auf angemessene Vergütung. Diese wird auch in der Schulzeit bezahlt. Die Arbeitsmittel sind für die Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Auszubildenden haben ein Recht auf Freistellung von der Arbeit während der Berufsschulzeit. Auszubildende haben ein Recht darauf, nur das in dem Unternehmen leisten zu müssen, was mit dem Ausbildungsziel zusammenhängt. Kaffee kochen und Post abholen gehört in einem metallverarbeitenden Betrieb beispielsweise NICHT zu den regelmäßigen Tätigkeiten der Auszubildenden. Der Auszubildende hat das Recht auf eine besondere Kündigung mit einer Frist von vier Wochen, sofern die Auszubilden eine andere Ausbildung in universitärer oder unternehmerischer Hinsicht machen möchten oder ihnen die Ausbildung nicht liegt. Der Auszubildende hat seit 2005 das Recht darauf zum Beispiel in einem Tochterunternehmen ein halbes Jahr der Ausbildungszeit im Ausland zu verbringen. Der Auszubildende hat das Recht auf ein Zeugnis und das Recht darauf eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu gründen, sofern mehr als 4 Auszubildende in einem Betrieb unter 25 Jahren tätig sind. So könne sie ihre Recht und Wüsche vertretend an die Geschäftsleitung weitervermitteln.