Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld – Eine Leistung der Sozialversicherung
Eine der fünf Säulen der Sozialversicherung stellt die Arbeitslosenversicherung dar. Arbeitslosenversichert ist also automatisch jeder, der einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit steht dem Betroffenen so finanzielle Unterstützung zu.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Im Wesentlichen gelten drei Grundvoraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld. Zum einen muss die Person arbeitslos sein und dieses bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet haben. Die Meldung kann auch dann erfolgen, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, jedoch in den nächsten Wochen und Monaten zu erwarten ist, beispielsweise bei Ablaufen eines befristeten Arbeitsvertrages. Des Weiteren muss eine Anwartschaftszeit erfüllt sein. Diese Anwartschaftszeit setzt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens zwölf Monaten voraus. Reicht das Arbeitslosengeld nicht aus, um die essentiellen Unterhaltskosten zu decken, kann zusätzlich Arbeitslosengeld II gestellt werden.

Unterscheidung von Arbeitslosengeld I und II
Im Grunde hat das Arbeitslosengeld II nichts mit den bisher beschriebenen Versicherungsleistungen im Falle einer Arbeitslosigkeit zu tun. Seit dem Jahr 2005 ist das Arbeitslosengeld II besser bekannt als Hartz IV und es dient dazu, einen arbeitslosen Erwerbsfähigen baldmöglichst zurück in einen Beruf zu führen und ihm während dieser Zeit eine Grundsicherung zu gewährleisten. Daher kann diese Leistung auch als finanzielle Unterstützung für Arbeitssuchende bezeichnet werden.

Höhe und Dauer der Leistung
Die Höhe des Arbeitslosengelds ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Wesentliche Punkte sind das zuletzt erworbene Einkommen und den damit verbundenen Abgaben an die Sozialversicherung sowie die Einstufung der Lohnsteuerklasse und das Vorhandenseins eines Kindes. Durchschnittlich 60 – 75% des letzten Nettoeinkommens können bezogen werden. Die Dauer ist abhängig vom Zeitraum der eingezahlten Sozialversicherungsabgaben, sowie des Alters des Beziehers.

Pflichten des Beziehers während der Leistung
Nach Aufforderung der Agentur für Arbeit muss der Bezieher Gesundheitszeugnisse sowie den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Außerdem müssen persönliche Vorladungen wahrgenommen und an berufsfördernden Maßnahmen teilgenommen werden. Auch das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses ist der Bundesagentur mitzuteilen, da es sonst zu Rückzahlungsaufforderungen kommen kann.