Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist eine gewinnzielorientierte Einrichtung, die auf der Ebene des Privatrechtes arbeitet. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung arbeiten mit den Geldern, die als Beiträge für Krankheiten oder Unfällen eingezahlt werden. Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland eine einheitliche Versicherungspflicht und daher ist die Anzahl der Privatversicherten drastisch angestiegen. Die private Krankenversicherung kann als Gesamteinheit mehr als acht Millionen Versicherte zählen.

Arten und Voraussetzungen einer privaten Krankenversicherung

Die Vollversicherung, die Teilversicherung und die Zusatzversicherung sind die groben Unterteilungen einer privaten Krankenversicherung. Die Vollversicherung sichert alle Krankheitskosten ab, im Mindesten aber die ambulanten und stationären. Die Teilversicherung sichert demnach nur einen Anteil der Krankenkosten. Diese wird gern von Beamten genommen, da sie einen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn haben und somit die Kosten weitestgehend von ihm zurückerstattet bekommen. Bei den Zusatzversicherungen werden bekannte Risiken abgesichert. Beispielsweise als Erweiterung der gesetzlichen Krankenversicherung wird gern eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen.

Anbieter von privaten Krankenversicherungen sind als Größte die Debeka, gefolgt von der DKV, Allianz Private und Signal.

Die Voraussetzungen, sich privat versichern zu lassen, hängen von dem Geschlecht, dem Alter, dem Gesundheitszustand, dem Einkommen und dem Beruf ab. Es müssen alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden, und wenn eine Erkrankung besteht oder ein gewisses Risiko, werden die Beiträge dementsprechend berechnet. Es kann auch zu einer Ablehnung kommen. Der Personenkreis, der sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, ist klar definiert. Personen, die keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben, beispielsweise weil das Bruttojahreseinkommen über dem vorgeschriebenen Satz liegt, Beamte, Selbständige und Freiberufler. Bei den Studenten besteht eine gesetzliche Pflichtversicherung, nicht aber, wenn sie einer Tätigkeit nachgehen.

Beiträge der privaten Krankenversicherung

Der Beitrag errechnet sich nach dem Geschlecht, dem Alter, der Berufsgruppe, den tariflichen Leistungen und nach dem Gesundheitszustand des zu Versichernden. Beispielsweise werden die Frauentarife höher berechnet, da statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung besteht. Die Berufsgruppe unterscheidet sich nochmal in Angehörige des öffentlichen Dienstes und derer, die dem nicht angehören. Die tariflichen Leistungen beschreiben die bevorzugten Behandlungsmethoden. Beispielsweise die Versorgung durch den Chefarzt eines Krankenhauses. Der Gesundheitszustand wird mit entsprechenden Zuschlägen errechnet. Diese können den Beitrag enorm in die Höhe bringen oder aber auch bestimmte Leistungen verweigern oder die Aufnahme in eine private Krankenkasse vollkommen verwehren.

Bei der privaten Krankenversicherung bleiben die Beiträge nicht stetig gleich. Eine Veränderung kann beispielsweise eintreten, wenn die Kosten im Allgemeinen steigen, wenn medizinische Fortschritte erreicht wurden, wenn die Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes neu errechnet wird, wenn falsch berechnete Profile vorliegen, wenn sich die Zinsen und der Ertrag des Kapitalmarktes verändern oder wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es sogenannte Beitragsrückerstattungen. Dabei geht es um die Rückzahlung geleisteter Beiträge, die nicht in Anspruch genommen wurden. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Rückerstattung. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die bis zu sechs Monaten neu berechnet wird. Die Pauschalleistung wird bei einer Leistungsfreiheit unabhängig von Erfolgen ausgezahlt. Der Leistungsfreiheitsrabatt ist mit Schadensfreiheitsrabatt wie bei einer Kfz-Versicherung zu vergleichen. Wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden, steigt der Rabatt jährlich an.