Ltd.

Die Rechtsform Limited kommt aus Großbritannien. In Deutschland wird sie immer beliebter und stellt für viele Unternehmungen eine Alternative zur GmbH dar. Die Gründe für die allgemeine Beliebtheit sind klar: Die Limited ist in ihrer Gründung wesentlich günstiger und mit weniger Formalitäten als die GmbH verbunden. Die Limited ist der GmbH ähnlich, jedoch nur schwer mit ihr vergleichbar.

Die Limited besteht aus drei Organen: directors, secretary und members. Die Haftung bei der Limited beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Doch wie kommt es überhaupt zu einer Gründung?

Voraussetzungen für eine Limited
Um eine Limited zu gründen, bedarf es einer englischen Adresse und eines in England stationierten Vertreters. Die Abwicklung ist ganz einfach aus Deutschland möglich: Verschiedene englische Firmen haben sich auf die Durchführung der Organisation dieser Rechtsform spezialisiert. An erster Stelle der Gründung steht der Gesellschaftsvertrag, der erstellt werden muss. Dieser Vertrag beinhaltet den Namen, den Sitz und das Kapital der Firma und außerdem die Vertragsberechtigung.

Kosten der Limited
Die Gründungskosten fallen relativ gering aus. Die Kosten belaufen sich zwischen 200 bis 300 €. Zusätzlich zu den normalen Gründungskosten, entstehen einmal im Jahr Kosten für die englische Adresse, sowie für den in England ansässigen Vertreter. Sind alle Angaben der Gesellschafter vollständig und alle Vorauszahlungen beglichen, erhalten die Gesellschafter ein Gründungszertifikat mit dem sie berechtigt sind, die Geschäfte aufzunehmen.

Vorteile der Limited
Die Vorteile der Limited liegen in ihrer Einfachheit. Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beglaubigt werden und das Mindestkapital für eine Gründung liegt nur bei einem Pfund. Die Gründung benötigt meist nur zehn Tage Zeit und erfolgt damit vergleichsweise schnell.

Nachteile der Limited
Die Limited muss sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien in das Handelsregister eingetragen werden. Meist entstehen durch die englische Sprache Sprachbarrieren während der Gründungszeit, sodass zusätzlich oftmals ein englischsprachiger Korrespondent hinzugezogen werden muss. In Deutschland erfährt die Limited zum Teil noch nicht die gleiche Akzeptanz wie die handelsübliche GmbH. Agiert die Limited nur in Deutschland, hat die Gesellschaft in Bezug auf Steuergelder keinerlei Vorteile gegenüber den anderen deutschen Gesellschaftsformen.

Fazit
Die Limited hat Vor- und Nachteile. Zu beachten ist, dass sich das geringe Stammkapital meist negativ auf eine Unternehmung auswirken kann, da der Investitionsspielraum dadurch zugleich beschnitten wird. Die Bundesregierung warnt vor einer überstürzten Gründung einer Limited und rät, alle Nachteile mit denen der GmbH zu vergleichen. Junge, kleinere Unternehmen können die Limited aber bewusst zu ihrem Vorteil nutzen. Geringe Eintrittsbarrieren geben einen leichten Start in die Aufnahme der eigenen Geschäfte.