Das Jahr 2011 versprach ein gutes Jahr für Studenten zu werden. Der Bundesfinanzhof in München entschied im August 2011 nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen letztinstanzlich, dass Studierende die während des Studiums entstandenen Kosten bei Berufseintritt von Ihrem Gehalt als Werbungskosten absetzen dürften. Die daraus dem Staat jährlichen entgangenen Steuereinahmen hätten sich wohl auf ungefähr 1 Milliarde Euro jährlich belaufen. Zuviel für den Geschmack des ständig klammen Finanzministers Schäuble, der die Regierungskoalition nun zur Einleitung von Gegenmaßnahmen antreibt.
Reaktionen der Politik auf das Urteil des Bundesfinanzhofes
Im Finanzausschuß des Bundestages wurde eine Gesetzgebung auf den Weg gebracht, welche die Absetzbarkeit des Erststudiums als Werbungskosten aufheben soll. Stimmt demnächst der Bundesrat noch zu, tritt diese Rechtsänderung in Kraft. Die Regierungskoalition begründet diese Gesetzesänderung damit, dass ein Erststudium quasi ein Privatvergnügen des Studierenden sei, und deshalb nicht von der Gemeinschaft steuerlich gefördert werden dürfe.
Probleme mit dieser Rechtsauffassung der Politik
Das große Problem mit dieser Rechtsauffassung der Politik ist, dass im Gegensatz zum Erststudium das berufsfördernde Zweitstudium auch weiterhin keineswegs als Privatvergnügen steuerlich eingestuft werden soll. Ein Betriebswirt, der nach erfolgreichem Erststudium noch den Doktorstudiengang dranhängt, weil der Erwerb des prestigeträchtigen Doktortitels seine Chancen erhöht als Manager eingestellt zu werden, kann die Kosten für den Doktorstudiengang nach wie vor als Werbungskosten später absetzen. Nun muß aber klar gesehen werden, dass die Voraussetzung um überhaupt einen Doktorstudiengang antreten zu können, ein erfolgreich abgeschlossenes Erststudium ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Studenten die Frage, warum ein das Zweitstudium überhaupt erst ermöglichendes Erststudium privater Luxus sein soll. Schließlich ist dieses Erststudium ja unabänderliche Voraussetzung für den Antritt des Zweitstudiums. Vieles spricht deshalb dafür, dass es der Politik in Wahrheit nicht so sehr um hehre Prinzipien als um die Vermeidung von Steuerausfällen geht.
Weiterer Ausblick
Da die Gesetzesänderung noch vom Bundesrat gebilligt werden muß, haben Studenten durchaus noch Aussicht darauf, dass die Regierungskoalition mit ihrer Rechtsänderung nicht durchkommt. Schließlich hat im Bundesrat die Opposition die Mehrheit, und die könnte sich gegenüber den Regierungsbestrebungen als wenig aufgeschlossen erweisen. Sollte die Regierung sich aber auch im Bundesrat durchsetzen, bliebe den Studenten und ihrer Anhängerschaft als letzter Ausweg wohl wieder nur der Weg durch alle Gerichtsinstanzen. Damit stünden der Republik in dieser Angelegenheit wieder Jahre erbitterter Rechtsstreitigkeiten bevor. Studenten nahe Kreise haben in diesem Zusammenhang bereits angekündigt notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Es erscheint fraglich, ob die 1 Milliarde Euro zusätzlicher Steuereinnahmen für den Staat soviel Rechtsunsicherheit und Unruhe rechtfertigen.
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