Umstieg zwischen gesetzlicher und privater Versicherung

Ein Umstieg zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist an viele verschiedene Regelungen und vor allem auch an Fristen gebunden. So gibt es weiterhin Unterschiede, in welchem Arbeitsverhältnis man sich befindet. Unterschieden werden da die Angestellten, die Selbständigen, die Freiberufler sowie die Berufsanfänger. Aber auch viele andere Gruppen wie Rentner oder dergleichen haben dementsprechende Regelungen. Eine individuelle Beratung ist unumgänglich, um in dem Dschungel der Versicherungen nicht den Überblick zu verlieren.

Erforderliche Bedingungen für einen Umstieg zwischen gesetzlicher und privater Versicherung

Bei den Angestellten kommt es auf das Gehalt an, wann gewechselt werden kann. Ist das Bruttoeinkommen über einem bestimmten Betrag, ist der Wechsel lediglich mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten durchführbar. Liegt das Bruttoeinkommen unter diesen Betrag, ist ein Wechsel nur zum 1. Januar eines Jahres möglich und dann aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Bei den Selbständigen und Freiberuflern ist es etwas einfacher. Diese können jederzeit in eine private Versicherung wechseln. Lediglich die Kündigungsfrist von drei Monaten muss eingehalten werden. Sollte ein Umstieg zwischen gesetzlicher und privater Versicherung aufgrund einer Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise geschehen, braucht nur eine vier-wöchige Kündigungsfrist eingehalten werden.

Bei den Berufsanfängern wird es schon etwas komplizierter und komplexer. Grundsätzlich gilt, dass die ersten drei Jahre eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Selbst wenn das Bruttoeinkommen einen festgesetzten Betrag erreicht oder aber übersteigt, ist ein Umstieg zwischen gesetzlicher und privater Versicherung in den ersten drei Jahren nicht möglich.

Vor- und Nachteile bei einem Umstieg zwischen gesetzlicher und privater Versicherung

Bei einer Beitragserhöhung beispielsweise ist der Wechsel innerhalb einer privaten oder einer gesetzlichen Versicherung generell mit einer Frist von vier Wochen möglich.

Soll ein Wechsel in eine private Krankenversicherung beispielsweise erfolgen, möchte die neue private Versicherung einige gesundheitliche Aspekte von dem neuen Mitglied erfahren. Vorerkrankungen, nicht verheilte Unfallverletzungen werden immer erfragt. Tritt einer dieser Fälle ein, ist damit zu rechnen, dass ein dementsprechend höherer Betrag geleistet werden muss. Es kann auch eine Ablehnung des Beitritts erfolgen. Daher ist ein Vergleich innerhalb der privaten Versicherungen von Vorteil, da man sich nach den Beiträgen für bestimmte Erkrankungen detailliert informieren kann.

Auch ist zu beachten, dass die Höhe des Beitrages altersabhängig ist. Das bedeutet, je älter das Mitglied bei Eintritt ist, desto höher sind auch die Beiträge. Es sollte bei der alten Versicherung nicht eher gekündigt werden, bis eine schriftliche Aufnahmeerklärung der neuen Versicherung vorhanden ist, denn sonst würde man gegebenenfalls den Versicherungsschutz riskieren. Ist dies erst mal geschehen, ist der Abschluss einer neuen Versicherung mit vielen Schwierigkeiten verbunden und die Beiträge können dann enorm in die Höhe schnellen.

Die privaten Versicherungen bieten eine Menge verschiedener Tarife an, die es sich lohnt, intensiv zu studieren und dementsprechende Vergleiche zu tätigen. Wenn man beispielsweise sehr oft den Hausarzt aufsucht, empfiehlt sich ein sogenannter Ambulanter Tarif. Damit werden die Kosten für die Besuche des Arztes, eines Heilpraktikers oder Therapeuten erstattet. Ebenso Medikamente, Massagen oder Krankengymnastik. Ebenfalls in diesem Tarif integriert ist die Kostenerstattung von einem Hörgerät oder einer Sehhilfe. Weitere Tarife sind beispielsweise der Zahn-Tarif oder der Stationäre Tarif.