Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Beruf des Rechtanwaltes, doch es ist nicht so einfach ein solcher zu werden und auch zu sein, wie viele meinen. In dem Beruf des Rechtanwaltes muss man viel wissen, sein Wissen anwenden können und ein gewisses Sprachgefühl mitbringen. Jedoch hat man, wenn man den Beruf des Rechtanwaltes ergreift, weitere Karrieremöglichkeiten, da der Rechtanwalt als Volljurist gilt. Somit kann man später auch Staatsanwalt, Richter oder Notar werden.
Der Aufgabenbereich des Rechtsanwaltes
Doch viele Fragen sich, was macht ein Rechtsanwalt genau? Nun in erster Linie vertritt er die Interessen seines Mandanten, sprich Kunden, vor Gericht und Ähnlichem. Somit ist ein Rechtsanwalt ein unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheit. Natürlich spezialisieren sich auch Rechtsanwälte auf einem bestimmten Bereich, wie Zivil- oder Strafrecht. Der Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege und darf als Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigter oder als Verteidiger in das Gerichtswesen eingebunden werden. Im sogenannten Anwaltsprozess darf ausschließlich er die Interessen des Rechtssuchenden vertreten. Er ist berechtigt, für seinen Mandanten Einsicht in amtliche Akten zu nehmen und hat dadurch die Möglichkeit, diesen umfassend zu beraten und seine Interessen sachgerecht zu wahren. Somit steht der Rechtsanwalt auf der gleichen Stufe wie Richter oder Staatsanwälte. Durch seine umfassende Ausbildung ist der Rechtsanwalt alleine in der Lage, Rechtsuchenden in allen Rechtslagen sachkundig und kompetent zu beraten und zu vertreten. Rechtssuchende und die Rechtsanwaltschaft werden deswegen durch das Rechtsberatungsgesetz vor unerlaubter Rechtsberatung durch andere Berufsgruppen geschützt. Die Rechtsanwaltssuche gestaltet sich durch das Internet mittlerweile als äußerst einfach.