Rechtswissenschaften studieren

Man kann unglaublich viel studieren, doch ein Klassiker bleibt, Rechtwissenschaften zu studieren. Wenn man Rechtswissenschaften studieren will, ist dies meist nicht so einfach wie manch anderes Fach. Vielen Menschen ist das Wort „Jura“ wohl eher bekannter als Rechtswissenschaften, doch im Grunde ist es dasselbe. Doch was genau macht ein Studium in Rechtswissenschaft aus? Nun es ist nicht nur stupides Paragrafen lernen und fertig. Wenn man Rechtswissenschaften studieren will, gehört noch wesentlich mehr dazu. Vieles, was man für das Jurastudium braucht, sollte man schon vorher mitbringen. Denn der Beruf benötigt Fingerspitzengefühl und Kenntnisse, für die man schon vorher im Gefühl haben sollte und dies man nur sehr schwer oder gar nicht lernen kann. Die Rede ist von der Art zu denken und zu sprechen wie ein Jurist, dies wird in der Umgangssprache Haarspalterei genannt. Die bestimmten Schulfächer helfen einen hier nur bedingt oder gar nicht weiter. Deswegen kann man es oder man kann es nicht. Ebenfalls ist das Jurastudium nicht nur auswendig lernen, dies funktioniert nur in bestimmten Punkten. Denn die Fülle an Stoff nimmt im Laufe des Studiums so drastisch zu, das man dies gar nicht alles im Kopf behalten kann. Deshalb sollte man in der Lage sein, allgemeine Kenntnisse auf einen bestimmten Fall zu übertragen und hinein zu interpretieren, um ihn so zu lösen. Dies ist reine Übungssache. Somit ist die Hälfte des Jobs als Jurist das gute argumentieren und ein gutes Sprachgefühl. Des Weiteren sollte man, wenn man Rechtswissenschaften studieren will, eine Begeisterung für Bücher mitbringen. Denn man muss im Laufe des Studiums ganz schön viel lesen.

Das Studium an sich

In ganz Deutschland sind eigene Methoden zum Rechtswissenschaft studieren angewandt. Deswegen sollte man sich in der „JAPO“ nachlesen, welches Bundesland was zu bieten hat. Des Weiteren ist an den meisten Universitäten keine Zulassung nötig. Die normale Studienzeit, wenn man Rechtswissenschaften studieren will, beträgt 9 Semester. Das Grundstudium dauert etwas 4 Semester beim Beginn im Wintersemester, dies ist auch zu empfehlen. Denn beim Beginn im Sommersemester beträgt das Grundstudium 5 Semester. Zum Abschluss des Grundstudiums muss man seine Zwischenprüfung ablegen. Diese Zwischenprüfung besteht daraus, dass man bis zum Ende des 4 beziehungsweiße 5 Semesters eine bestimmte Anzahl an Klausuren besteht. 3 im Zivilrecht, 2 im Strafrecht und 2 im Öffentlichen Recht. Schafft man dies nicht in der vorgebenden Zeit, ist man raus. Einmal durch die Zwischenprüfung fallen, bedeutet Exmatrikulation und man kann in Deutschland kein Jura mehr studieren. Hat man es jedoch geschafft, geht es sofort in das Hauptstudium. In dessen Verlauf muss man 3 Praktika absolvieren: 3 Wochen am Gericht, 3 Wochen in der Verwaltung und 7 Wochen, wo immer man will, sollte nur irgendwas mit Recht zu tun haben.

Der Abschluss

Als Abschluss kommt das Staatsexamen. Hierbei ist die Durchfallquote sehr unterschiedlich. Von 20 % bis in manchen Bundesländern 70 %. Hierbei sprechen die Durchfallquoten für die Qualität des Studiums. Das 1. Staatsexamen kann einmal wiederholt werden. Sollte man schon vor Ablauf des 9. Semester fertig sein, hat man 3 Versuche. Scheitert man bei einem Versuch, steht man mit leeren Händen da.